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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abholung von Frischbeton und Schüttgüter
- Die Abholung von Frischbeton und Schüttgüter oder Baustoffen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingung
- Auf dem gesamten Betriebsgelände ist Rauchverbot
- Das Befahren und Betreten des Betriebsgeländes ist nur über die Anmeldung im Büro oder an der Anlage mit Einwilligung unseres Personal gestattet.
- Die Weisungen des Personals ist Folge zu leiste.
- Die Benutzung des Betriebsgeländes und seiner Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr des Abholers.
- Für die Richtigkeit der Ladung und des Ladegewichtes sowie der Ladungssicherung haftet ausschließlich der Abholer.
Unser Personal übernimmt hierfür keine Verantwortung und Gewähr.
- Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
- Gerichtsstand ist Meiningen.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen.