Allgemeine Geschäftsbedingungen für Abholung von Frischbeton und Schüttgüter

  1. Die Abholung von Frischbeton und Schüttgüter oder Baustoffen erfolgt ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingung
     
  2. Auf dem gesamten Betriebsgelände ist Rauchverbot
     
  3. Das Befahren und Betreten des Betriebsgeländes ist nur über die Anmeldung im Büro oder an der Anlage mit Einwilligung unseres Personal gestattet.
     
  4. Die Weisungen des Personals ist Folge zu leiste.
     
  5. Die Benutzung des Betriebsgeländes und seiner Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr des Abholers.
     
  6. Für die Richtigkeit der Ladung und des Ladegewichtes sowie der Ladungssicherung haftet ausschließlich der Abholer.
    Unser Personal übernimmt hierfür keine Verantwortung und Gewähr.
     
  7. Die aktuellen Preise sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
     
  8. Gerichtsstand ist Meiningen.
     
  9. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der Bestimmungen.